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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Leistungen von INTAKA
    Die Integrative Akademie für Bildung und Coaching (INTAKA) führt als Veranstalter Seminare mit von ihr beauftragten Trainer/inne/n durch. Dem/ Der Teilnehmer/in ist der/ die Trainer/in und die Thematik des Seminars aus der Webseite oder der jeweiligen Ausschreibung (Folder, Broschüre) bekannt.

    Der Arbeitsansatz in den Seminaren bei INTAKA ist prozessorientiert. Deshalb können sich aus Gründen des Prozessverlaufes sowohl Inhalte als auch Trainer/innen-Einsatz verändern. INTAKA stellt sicher, dass die für eine Zertifizierung notwendigen Inhalte im Rahmen der gesamten Weiterbildung vermittelt werden.

    Die Trainer/innen von INTAKA sind hochqualifiziert, dem Forum Werteentwicklung in der Weiterbildung verpflichtet und werden mit Sorgfalt ausgewählt. Seminarinhalte und –konzepte sind ihnen bekannt. Die Dienstleistungen werden von den Trainer/inne/n selbst in eigener Verantwortung erbracht. INTAKA übernimmt für den Inhalt und die Art der Durchführung des Trainings keine Haftung.

    Als weitere Dienstleistung können von Einzelpersonen, Gruppen und Teams Beratungsangebote bei INTAKA in Anspruch genommen werden. Nach einem Sondierungsgespräch schließen Berater/in (Psychotherapeut/in, Coach, Supervisor/in) einen Kontrakt mit der zu beratenden Person, Institution, Gruppe, Team. In Supervision und Coaching wird Wert auf einen Dreieckskontrakt zwischen Berater/in, Coachee/ Supervisand/in und Institution gelegt. Im Vertrag werden voraussichtliche Länge des Beratungsprozesses, Arbeitsweise und Kosten festgelegt. Die Berater/innen von INTAKA arbeiten in eigener Verantwortung.

    2. Anmeldung und Rücktritt
    Die Anmeldung erfolgt über ein INTAKA-Anmeldeformular, direkt von der Website oder als schriftliches Dokument (aus Broschüre, Folder). Mit dem Absenden des Formulars (per Internet oder postalisch) erklärt sich der Absender mit der Speicherung seiner angegebenen Daten einverstanden. Die Daten werden nach den entsprechenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes behandelt. Eine Datenweitergabe an Dritte zu Werbezwecken findet nicht statt. Mit der Absendung erklärt sich der Absender bis auf Widerruf bereit, E-Mails von INTAKA zu erhalten.

    Die Anmeldung zur Teilnahme am Seminar ist für den/ die Teilnehmer/in verbindlich mit Übersendung der Anmeldung als Onlineformular oder mit einem schriftlichen Anmeldeformular. Die Anmeldegebühr wird mit Zusendung des Anmeldeformulars fällig und ist umgehend zu überweisen auf das Konto von INTAKA.

    Bei Absage des/ der Teilnehmer/in bis 4 Wochen vor Kursbeginn wird die Anmeldegebühr einbehalten, andere Beiträge werden nicht fällig. Bei einer späteren Absage werden die Gesamtkosten fällig, wenn kein/e Ersatzteilnehmer/in gefunden wird, es sei denn, es wurden sonstige Vereinbarungen getroffen.

    Bei Absage einer Ausbildung oder Fortbildung durch den Veranstalter werden die Gebühren zurückbezahlt, weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

    3. Teilnahmevoraussetzungen
    Für die Teilnahme an unseren Seminaren wird ein stabiler psychischer und physischer Zustand der Teilnehmer vorausgesetzt, den der/ die Teilnehmer/in vor Seminarbeginn in eigener Verantwortung abklärt. Befindet oder befand sich ein/e Teilnehmer/in zur Zeit oder in vergangener Zeit in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung, so ist von ihm/ ihr die Teilnahme an unseren Seminaren zuvor mit seinem/ ihrem behandelnden Arzt/ Ärztin oder Therapeuten/ Therapeutin abzusprechen und die Ausbildungsleitung davon in Kenntnis zu setzen.

    4. Ablehnung und Ausschluss von Teilnehmer/inne/n
    INTAKA ist berechtigt, Teilnehmer/innen vor dem Seminar ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall zu 100% zurück erstattet.

    Teilnehmer/innen, die wiederholt den Seminar- und/oder Veranstaltungsablauf stören oder das Seminar zur Anwerbung von Personen missbrauchen oder Fremdprodukte verkaufen, können vom Seminarleiter vom Seminar ausgeschlossen werden. Die Seminargebühr ist in diesem Fall zu 100% zu entrichten.

    5. Vertragskündigung und Umbuchung
    5.1. Vertragskündigung
    Ausscheiden aus dem Kurs ist nur möglich bei Krankheit, die eine weitere Teilnahme am gesamten Kurs unmöglich macht und die vom Arzt bestätigt wird. Bei Kursausstieg aus einer laufenden Ausbildung werden die restlichen Seminargebühren auch bei Ratenzahlung sofort fällig.
    5.2. Sonderveranstaltungen oder Einzelseminare können nicht umgebucht werden.
    Bei den Umbuchungen sind die Vorraussetzungen zur Zulassung der entsprechenden Seminare zu erfüllen.

    6. Absage durch den Veranstalter / Ausfall des Trainers/ der Trainerin
    Das Seminar kann aus wichtigem Grund (zu geringe Teilnehmeranzahl, Ausfall des Trainers/ der Trainerin durch Unfall oder Krankheit, o.ä.) vom Veranstalter abgesagt werden. Die Absage erfolgt, sofern noch möglich, schriftlich, ansonsten per E-Mail oder telefonisch. Bereits erfolgte Zahlungen werden durch INTAKA unverzüglich zurückgezahlt. Weitere Schadensersatzansprüche des Teilnehmers können nicht geltend gemacht werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnehmer/innen für Anreise, Unterkunft und Verpflegung vor allem bei Veranstaltungen in der Urlaubsakademie eine Reiserücktrittversicherung abschließen sollen.

    Im Falle einer Erkrankung des/ der Trainers/ Trainerin oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse, die den Einsatz des angegebenen Trainers unmöglich machen, wird INTAKA einen/ eine andere/n, qualifizierte/n Trainer/in für das betroffene Seminar beauftragen.

    7. Verschwiegenheit
    Die Teilnehmer/innen und Trainer/innen verpflichten sich, keine persönlichen Informationen aus den Seminargruppen hinauszutragen, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.

    8. Zertifizierung
    Jede/r Teilnehmer/in erhält eine Teilnahmebescheinigung über die abgeleisteten Seminarstunden, nachdem die Seminargebühren für die Kernseminare vollständig gezahlt sind. Eine Zertifizierung erfolgt zusätzlich, wenn alle Kriterien dafür erfüllt sind, die dem Curriculum zur jeweiligen Ausbildung entnommen werden können und die Teilnahme von der Ausbildungsleitung als erfolgreich bewertet wurde. So sind alle erforderlichen inhaltlichen Leistungen zu erbringen und die Fehlzeiten dürfen 10 % der Ausbildungs- und Peergruppenstunden nicht übersteigen.

    9. Seminarunterlagen & Copyright, Markenschutz
    Alle Seminar-Unterlagen, Flipfotos, Inhalte der Webseite u.s.w. die durch INTAKA zur Verfügung gestellt werden, beinhalten das Copyright von INTAKA. Sie dürfen nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Genehmigung, auch nicht auszugsweise, in irgendeiner Form weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder für eigene Seminare verwendet werden. Die Begriffe INTAKA, Systemisches Expressionscoaching (SystEx), Systemisches Hexagon,NSB und NSC unterliegen dem deutschen Markenschutz. Inhaber der Marke ist Gerhard Gigler.

    10. Teilnehmerinfos
    Alle Teilnehmer/innen erhalten vor Seminarbeginn oder während des Seminars aktuell eine Teilnehmerliste mit Kontaktdaten. Teilnehmer/innen melden sich per Mail bei INTAKA, wenn die Kontaktdaten nicht innerhalb des Seminars weitergegeben werden sollen.

    11. Buchung / Reservierung von Hotelzimmern
    Reservierung und Buchung von Hotelzimmern liegt in der Verantwortung des/ der Teilnehmer/in, ebenso das Buchen von Tickets. Ersatzansprüche bei unverschuldetem Ausfall oder Absage des Seminars können nicht geltend gemacht werden.

    12. Ergänzende Bedingungen zu den Urlaubscamps
    INTAKA vermittelt sowohl für die Feriencamps in Italien, Kuba und anderen Ländern Unterkunftsmöglichkeiten. INTAKA gibt die Sonderkonditionen, die in diesem Zusammenhang ausgehandelt wurden, an die Teilnehmer/innen weiter. Allerdings ist INTAKA für Unterkunft und Verpflegung ausdrücklich nur Mittlerin und nicht für die diesbezügliche ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich (Haftungsausschluss). Ort der Leistung in vorliegendem Zusammenhang ist nicht Regensburg, sondern der jeweilige Seminarort im Ausland. Damit fällt für diese Leistungen in Deutschland keine Mehrwertsteuer an.

    INTAKA unterstützt bei der Vermittlung von Hotel, Flug, Transferleistungen und Rahmenprogramm, das durch unsere professionellen Partner ausgeführt wird.
    Bei Absage von Seiten des Seminarhotels (durch landesinterne oder naturbedingte Ereignisse) werden die bereits bezahlten Beträge vollständig erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung für den Flug, die bei Absage des Seminars die Kosten zu 100 % übernimmt. Die Verantwortung für das Abschließen der richtigen Versicherung liegt beim / bei der Teilnehmerin.

    Sollten einzelne Leistungen durch die Vermieter nicht erbracht werden können (durch landesinterne oder naturbedingte Ereignisse) wird dies frühzeitig bekannt gegeben und ein 100%iges Rücktrittsrecht eingeräumt. Die bereits getätigte Anzahlung wird dann vollständig zurückbezahlt. Bei Inanspruchnahme der Leistung kann jedoch aufgrund der niedrigen Kalkulation kein Preisnachlass gewährt werden.

    Storno für Hotel: Bei Absage bis zu 60 Tage vor dem Feriencamp werden 25 % der Kosten fällig, bei Absage bis zum 35. Tag vor dem Feriencamp 40 %, anschließend wird der Gesamtbetrag fällig.

    13. Zahlung
    Die Zahlungsmodalitäten für den jeweiligen Kurs sind den Broschüren, Foldern oder dem Internet zu entnehmen. Sondervereinbarungen werden mit der Geschäftsführung abgesprochen und verschriftlicht. Fortbildungen werden vor Seminarbeginn gezahlt. Mit der Zahlung der Seminargebühr ist die Anmeldung definitiv. Das Recht auf Teilnahme am Seminar besteht nur bei vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Eine rechtsmäßig gültige Zertifizierung ist erst nach vollständiger Erbringung aller Leistungen, inhaltlicher wie auch finanzieller Art möglich. Ausbildungen werden in monatlichen Raten gezahlt von Ausbildungsbeginn bis Ausbildungsende. Die Rate errechnet sich aus dem Gesamtpreis der Ausbildung (ohne Anmeldegebühr) geteilt durch die Anzahlt der Monate der Ausbildung. Monatliche Raten müssen am 15. des Monats gezahlt werden. Gesamtrechnungen werden mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen gezahlt.

    14. Audio- und Video-Aufnahmen
    Video und Audioaufnahmen des Seminars dürfen seitens der Teilnehmer/innen ausschließlich nach vorheriger Genehmigung durch INTAKA angefertigt werden. Private Fotos dürfen angefertigt werden, sofern dies den Seminarablauf nicht stört. Die Veröffentlichung der Aufnahmen auf elektronischem Weg, in Printmedien und/ oder allen anderen Medien bedarf ebenfalls der schriftlichen Genehmigung von INTAKA. Dabei sind die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte am eigenen Bild zu beachten. In Seminaren werden zum Teil Foto-, Video- und Audioaufzeichnungen durch die Mitarbeiter von INTAKA oder eine von ihnen dazu berechtigte Person gemacht. Der/ Die Teilnehmer/in erteilt mit der Seminarteilnahme die Genehmigung zur privaten und gewerblichen Verwertung dieser Aufzeichnungen. Ein Anspruch auf Provision oder andere Zahlungen wird grundsätzlich ausgeschlossen. Der/ Die Seminarteilnehmer/in hat das Recht, dieser Genehmigung im Voraus zu widersprechen. Ein nachträglicher Widerspruch ist nicht möglich.

    15. Scientology
    Gerhard Gigler und seine Trainer/innen versichern hiermit an Eides statt, dass weder er, noch sie jemals Kurse von Scientology besucht haben und er bzw. sein Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten. Weder Gerhard Gigler noch seine Mitarbeiter/innen werden in der Tochnologie von L. Ron Hubbard geschult und besuchen auch keine Kurse/Seminare oder Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard. Diese Erklärungen gelten genauso für Sekten jeglicher Art.

    16. Haftungsausschluss, Schadensersatz, Forderungen
    Die Trainer/innen von INTAKA sind selbständige Kooperationspartner/innen. Sie sind für die Organisation und Durchführung der Seminare, einen Teil der Werbung, öffentliche Auftritte, ihre Aussagen und Handlungen, sowie für den korrekten geschäftlichen Ablauf selbst verantwortlich. Forderungen gegen den jeweiligen Trainer/ die jeweilige Trainerin werden von INTAKA nicht übernommen. Begründete Forderungen sind an den/ die jeweilige/n Trainer/in zu richten.

    17. Sonstiges
    Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, so treten an Stelle der unwirksamen Vereinbarungen rechtsgültige Vereinbarungen ein, die der/den unwirksamen am nächsten kommen. Im Zweifelsfall gilt immer die derzeit gültige Fassung des BGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand für INTAKA ist Regensburg.

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